Voraussetzungen für eine Befreiung von der Kulturförderabgabe der Stadt Köln
Seit dem 01.12.2014 erhebt die Stadt Köln zu neuen Bedienungen die sogenannte Kulturförderabgabe. Diese müssen wir in Höhe von 5 % zusätzlich auf den Übernachtungspreises aufschlagen. Auf dienstlich veranlasste Reisen wird die Kulturförderabgabe nicht erhoben, wenn die nachfolgenden Punkte erfüllt werden.
Bei Arbeitnehmern:
Das Formular „Amtlicher Vordruck zu § 7 Absatz 2 der Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe im Gebiet der Stadt Köln in der jeweils gültigen Fassung. (natürlich vollständig ausgefüllt und unterschrieben).
Auf dem seit Anfang 2016 geltenden neuen Formular gibt es ein Feld für die erforderliche Arbeitgeberbescheinigung.
Bei Selbständigen und Freiberuflern:
Das Formular „Amtlicher Vordruck zu § 7 Absatz 2 der Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe im Gebiet der Stadt Köln in der jeweils gültigen Fassung. (natürlich vollständig ausgefüllt und unterschrieben). Auf dem neuen Formular ist nun das zuständige Finanzamt oder die Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer anzugeben.
Alle Formulare bitten wir spätestens beim Check-in abzugeben, da wir nur dann von der Erhebung der Kulturförderabgabe absehen können:
Hierfür stellt die Stadt Köln auf ihrer Internetseite den entsprechenden Vordruck bereit, der verwendet werden muß:
Amtlicher Vordruck (pdf)
www.stadt-koeln.de/.../kulturfoerderabgabe
Die Stadt Köln nimmt Ihre Beschwerden über die Vorgehensweise in Bezug auf die Stadt Köln sicher gerne entgegen:
Amt für Anregungen und Beschwerden
Ludwigstr. 8
50667 Köln
Telefaxnummer: 0221-22126065
Email: geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de
Die Unterkunft mit
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